Das Versprechen „Frischzellen-Vitalität statt Altersheim!“ ist wettbewerbswidrig, da es den Eindruck erwecken kann, Frischzellen seien für die Erhaltung der körperlichen und geistigen Leistungskraft von Bedeutung, was aber nicht nachweislich der Fall ist.
Pfälzisches OLG Zweibrücken Beschluss vom 18.12.98
Rechtsanwalt Olaf Walter WIENKE & BECKER - KÖLN®
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