Sie sind hier: Zeitungsinserate  

BEHANDLUNGSPLAN - BESSERUNG DES WOHLBEFINDENS

Werbung für individuellen Behandlungsplan

a) Ein Inserat, welches neben einer ärztlichen Behandlung die Aufstellung eines Behandlungsplanes durch einen Therapeuten verspricht, der ganz auf die persönlichen Verhältnisse des Patienten zugeschnitten sein soll, verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht ( § 11 Nr.2 HWG)

b) Das Versprechen, dass gezieltes Muskeltraining nach vorheriger Untersuchung durch einen bestimmten Arzt nicht nur die Rückenmuskulatur kräftige, sondern auch das allgemeine Wohlbefinden fördere, verstößt gegen Wettbewerbsrecht ( § 11 Nr.2 HWG)

c) Das Versprechen, dass ein Ärzteteam nach einer Verletzung oder Operation bei der Wiedereingliederung in Alltag, Beruf oder Sport helfe, verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht ( § 11 Nr.2 HWG), weil es nicht auf eine konkrete Behandlung hinweist.

Anders wäre dies, wenn die Hilfe durch konkrete Behandlungsmaßnahmen wie z. B. der krankengymnastischen Therapie, der Wasser-, der Sport- und der Ergotherapie beschrieben würde.

OLG München Urt. v. 23.01.96- rechtskräftig


Rechtsanwalt Olaf Walter
WIENKE & BECKER - KÖLN®


Behandlungsmethoden - Begriff "Zentrum" | Erfolgsversprechen

Druckbare Version