Ein Masseur und medizinischer Bademeister für alternative Schmerzbehandlung, der mit dem Versprechen wirbt, Erkrankungen wie Kopfschmerzen/Migräne, Wirbelsäulen- und Gelenkschmerzen mit der gezielten Anwendung einer sogenannten Regulations-Therapie erfolgversprechend behandeln zu können, da die Humanmedizin in solchen Fällen keinen Ausweg wisse, verstößt gegen Wettbewerbsrecht (§ 1 Abs.1 HeilprG i.V.m. § 1 UWG). Solche Heilbehandlungen sind Ärzten bzw. Heilpraktikern vorbehalten.
OLG Karlsruhe Urteil vom 14.07.99
Rechtsanwalt Olaf Walter WIENKE & BECKER - KÖLN®
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