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ERFOLGSVERSPRECHEN

Klinikwerbung mit Erfolgsversprechen

Eine Klinik, die damit wirbt, dass von ihr durchgeführtes Fettabsaugung und Faltenauffüllung mit Eigenfett zu dauerhaften Ergebnissen führe, verstößt gegen Wettbewerbsrecht ( §§ 3 HWG,3 UWG ), sofern die Behandlungen nicht die versprochenen Erfolge erzielen.

LG Frankenthal Urteil vom 14.11.96

Pfälzisches OLG Zweibrücken Urteil vom 13.06.97


Rechtsanwalt Olaf Walter
WIENKE & BECKER - KÖLN®


Behandlungsplan - Besserung des Wohlbefindens | Heilversprechen

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