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VORHER-NACHHER-BILDER SIND WETTBEWERBSWIDRIG

Keine Bildvergleich vor und nach der Therapie

Ein Werbephoto, dass den Erfolg einer Methode des Fettabsaugens durch eine vergleichende Darstellung des Körperzustandes und des Aussehens vor und nach der Anwendung zeigt, ist wettbewerbswidrig (§ 11 Nr. 5 b HWG).

OLG Düsseldorf-2 U 166/97-Urteil vom 30.07.98


Rechtsanwalt Olaf Walter
WIENKE & BECKER - KÖLN®


BGH: Foto des Arztes in Berufskleidung erlaubt | Gruppenfoto Reha-Zentrum

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