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HAARTRANSPLANTATION - KEINE VORHER/NACHHER-BILDER

Haartransplantation - vergleichende Abbildungen

Ein Werbephoto, dass den Erfolg einer Haartransplantation durch eine vergleichende Darstellung der behandelnden Personen vor und nach der Durchführung zeigt, ist wettbewerbswidrig (§ 11 Nr. 5b HWG).

OLG Hamburg – 3 U 195/99 – Urteil vom 27.01.00


Rechtsanwalt Olaf Walter
WIENKE & BECKER - KÖLN®


Gruppenfoto Reha-Zentrum

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