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GRUPPENFOTO REHA-ZENTRUM

Gruppenfoto mit Werbe-T-Shirts

Ein Werbephoto, auf dem 42 Personen abgebildet sind, von denen 4 in weiß, der Rest einheitlich in blauen T-Shirts mit dem Emblem eines Rehabilitationszentrums gekleidet sind, ist nicht wettbewerbswidrig (§ 11 Nr.4 HWG).

OLG München- 29 U 4123/96- Urt. v. 23.01.96- rechtskräftig


Rechtsanwalt Olaf Walter
WIENKE & BECKER - KÖLN®


Vorher-Nachher-Bilder sind wettbewerbswidrig | Haartransplantation - keine vorher/nachher-Bilder

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