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DAS RECHT DER HEILMITTEL-, ARZT- UND KLINIKWERBUNG

Informationen über das Werberecht der Heilberufe




 

Herzlich Willkommen auf der Informationsseite über das Werberecht der Heilberufe!

Bei dieser Seite handelt es sich um einen Informationsservice der Rechtsanwaltskanzlei WIENKE & BECKER - KÖLN. Der Autor dieser Seite, Rechtsanwalt Olaf Walter, Fachanwalt für Medizinrecht, ist Partner der WBK-Rechtsanwälte und seit vielen Jahren auf die Beratung im Medizinrecht spezialisiert. In dieser Funktion betreut er auch den Informationsservice der Kanzlei zum Medizinrecht (www.vertragsarztrecht.net).


 

Rechtsanwalt Olaf Walter FA für Medizinrecht

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Neue Beiträge zum Arztwerberecht

Arztwerbung durch Mitwirkung an Fernsehbericht In einer aktuell veröffentlichten Entscheidung hat sich das Landesberufsgericht für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht NRW mit der Frage befasst, ob ein Arzt in einem Fernsehbericht über auch von ihm angebotene Leistungen unter Namensnennung erscheinen darf (hier RTL-Explosiv). (...)

BGH: Foto des Arztes in Berufskleidung erlaubt Der BGH hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil die Möglichkeiten der Arztwerbung erweitert und damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts BVerfG umgesetzt, die dieses im Jahre 2004 als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Werbeverbotes unter Berücksichtigung der Berufsausübungsfreiheit aufgestellt hatte. (...)

Master Sc. - Verwechslung von Gebietsbezeichnungen Ein aktuelles Urteil beschäftigt sich mit der Verwechslungsfähigkeit des "Fachzahnarztes für Kieferorthopädie" mit dem "Master of Science Kieferorthopädie". (...)

Spezialist-Werbung nur bei besonderen Kenntnissen Eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen gibt Anlass zur Vorsicht bei der Werbung mit der Bezeichnung "Spezialist". In dem vom OVG entschiedenen Fall hatte ein Zahnarzt mit der Bezeichnung "Spezialist für Kieferorthopädie" geworben. Die Zahnärztekammer untersagte ihm die entsprechende Werbung. Der hiergegen gerichtete Rechtsstreit des Zahnarztes war erfolglos. (...)

Arztpraxis nicht einfach als "Klinik" bezeichnen Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf gibt Anlass zu dem Rat, die Bezeichnung der Arztpraxis in der Werbung unbedingt so zu wählen, dass sie mit den tatsächlichen Gegebenheiten der Praxis übereinstimmt und nicht irreführend ist. (...)





 

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie eine der größten Zusammenstellungen von Gerichtsurteilen zum ärztlichen Werberecht im Internet. Durch diese Fallbeispiele können Sie erste Anhaltspunkte über die Möglichkeiten und Grenzen der Werbung im Bereich der Heilleistungen ermitteln.

Zur besseren Orientierung finden Sie oben in der Navigationsleiste einzelne Kategorien vor. Jede Kategorie wird mit allgemeinen Hinweisen eingeleitet.

Wenn Sie selbst für Ihre Arztpraxis werben wollen oder den Auftrag für eine Werbung im Bereich des Gesundheitswesens übernommen haben, sollten Sie zur Sicherheit einen versierten Anwalt einschalten. Die Überprüfung von ein paar Internetseiten kostet weniger, als eine Abmahnung mit allen Konsequenzen, die leicht Kosten von mehr als 1.000,-- € verursachen kann. Gerade das ärztliche Berufsrecht und das Heilmittelwerberecht ist in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (www.bundesverfassungsgericht.de) starkt verändert worden.

Fragen richten Sie bitte an info @ kanzlei-wbk.de.

Alle Leitsätze wurden von uns selbst gebildet und sind urheberrechtlich geschützt. An diesen Leitsätzen, die in einzelnen Kategorien geordnet sind, können Sie eine erste Orientierung gewinnen, was erlaubt, was riskant und was verboten ist. Sie finden auch einleitende Texte auf dieser Startseite und bei den einzelnen Kategorien.


































 

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