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STIFTUNG ALS ARZT-SUCH-SERVICE

Kostenloser Arzt-Such-Service als Stiftung erlaubt

Eine gemeinnützige Stiftung, die bundesweit Ärzte aller Fachrichtungen die Möglichkeit einräumt, sich in einem von ihr betriebenen Arzt-Such-Service mit Name, Anschrift und der Fachrichtung, sowie Einträgen betreffend spezielle Therapieeinrichtungen und Behandlungsmöglichkeiten registrieren zu lassen und diesen Service unter einer gebührenfreien Telefonnummer anbietet, handelt nicht wettbewerbswidrig, wenn sie diesen Such-Service bewirbt.

LG Kiel Urteil vom 10.11.98


Rechtsanwalt Olaf Walter
WIENKE & BECKER - KÖLN®


Werbende Presseberichte | Arztvermittlung - Provision nur in Ausnahmefällen

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