Ärzte handeln nicht wettbewerbswidrig, wenn sie es dulden, daß eine Krankenkasse gegenüber ihren Mitgliedern im Rahmen eines Modellvorhabens nach § 63 Abs.1 SGB V für ein Projekt wirbt an dem die Ärzte beteiligt und in der Werbung erwähnt sind.
OLG München - 6 U 2849/00 - Urteil vom 30.11.00
Rechtsanwalt Olaf Walter WIENKE & BECKER - KÖLN®
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