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WERBUNG EINER KRANKENKASSE FÜR MODELLVORHABEN

Arztwerbung durch Krankenkasse

Ärzte handeln nicht wettbewerbswidrig, wenn sie es dulden, daß eine Krankenkasse gegenüber ihren Mitgliedern im Rahmen eines Modellvorhabens nach § 63 Abs.1 SGB V für ein Projekt wirbt an dem die Ärzte beteiligt und in der Werbung erwähnt sind.

OLG München - 6 U 2849/00 - Urteil vom 30.11.00


Rechtsanwalt Olaf Walter
WIENKE & BECKER - KÖLN®


Arztvermittlung - Provision nur in Ausnahmefällen | Reisemedizinische Datenbank

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