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"DIE BESTEN ÄRZTE"

Liste: "Die besten Ärzte Deutschlands"

Ein Presseorgan handelt wettbewerbswidrig (sittenwidrige Förderung fremden Wettbewerbs i.S.d. § 1 UWG), wenn es eine Berichterstattung mit dem Titel „ Die besten Ärzte Deutschlands“ veröffentlicht, ohne dass dem Bericht aussagekräftige Beurteilungskriterien zugrunde liegen.

BGH Urteil vom 30.04.97


Rechtsanwalt Olaf Walter
WIENKE & BECKER - KÖLN®


Die "große Ärzte-Liste" | Werbende Presseberichte

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