Das Verbot einer von einem ehemaligen Zahnarzt erstellten privaten Datenbank ("Initiative optimale Zahnheilkunde"), in der bestimmte Daten von Zahnärzten, wie deren Tätigkeit und fachliche Qualifikation, gegen einen monatlichen Beitrag von 7,50 DM aufgenommen und mit Beratung an potentielle Patienten weitergegeben werden, verstößt, sofern es sich auf die Tätigkeit insgesamt bezieht, gegen Art. 12 GG.
BverfG, 1 BvR 881/00 vom 18.10.2001
Rechtsanwalt Olaf Walter WIENKE & BECKER - KÖLN®
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