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BELEGKLINIK - VERSENDEN EINES ÄRZTEVERZEICHNISSES

Arztliste nicht an potentielle Patienten versenden

Das Versenden eines Ärzteverzeichnisses an potentielle Patienten, in dem die Namen, Telephon und Fax-Nummern der Belegärzte eines Belegkrankenhauses aufgelistet sind, ist wettbewerbswidrig (§ 1 UWG i.V.m. § 25 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns).

OLG Nürnberg-3 U 2096/96- Urteil vom 12.02.97- rechtskräftig


Rechtsanwalt Olaf Walter
WIENKE & BECKER - KÖLN®




Versand von Therapieinformationen | Keine reklamehafte Herausstellung des Arztes

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