Das Versenden von Informationsmaterial durch einen Arzt an potentielle Patienten, in welchem eine von ihm entwickelte, angebotene und angewandte Krebstherapie angeboten wird ist wettbewerbswidrig ( § 1 UWG).
BGH -I ZR 72/96- Urteil vom 09.07.98 OLG München
Rechtsanwalt Olaf Walter WIENKE & BECKER - KÖLN®
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