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FARBIGES LOGO

Farbiges Logo auf Briefkopf erlaubt

Ein farbiges Logo auf dem Briefkopf eines Zahnarztes verstößt nicht zwangsläufig gegen das Standesrecht der Zahnärzte.

OLG München Urteil vom 04.02.1999


Rechtsanwalt Olaf Walter
WIENKE & BECKER - KÖLN®






OLG erlaubt Arztwerbung mit Qualitätssiegel | Ganzheitliche Zahnheilkunde

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