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IMPLANTOLOGIE

Schwerpunkt "Implantologie" auf Briefbogen

Die Führung des Zusatzes "Schwerpunkt Implantologie" auf Praxisschildern und/oder Briefköpfen ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.

BverfG, 1 BvR 873/00 vom 23.07.2001


Rechtsanwalt Olaf Walter
WIENKE & BECKER - KÖLN®




Ganzheitliche Zahnheilkunde | Zertifizierung auf Briefpapier

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