Ein Zahnarzt handelt wettbewerbswidrig, soweit er sich in seiner Internetseite als Spezialist in nahezu allen Bereichen der Zahnmedizin ausgibt und darüber hinaus seine Referententätigkeit, seine Mitgliedschaft in "namhaften Fachverbänden", seine Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen sowie seine Mitwirkung an Zertifizierungen zu bestimmten Tätigkeitsschwerpunkten darstellt.