Zeitunsinserate - Eyecatcher erlaubt |
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BVerfG: Zeitungsanzeigen mit Eyecatcher gestattet
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In einer weiteren Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe das Werberecht für Ärzte weiter liberalisiert. Ein niedergelassener Zahnarzt hatte in der Zeitung „Super Sonntag“ eine 4 x 6 cm große Anzeige geschaltet, in der im linken oberen Drittel ein halber geöffneter Mund mit strahlend weißen Zähnen und roten Lippen abgebildet war. Die Zahnärztekammer beanstandete diese Werbung als wettbewerbswidrig, und dem Zahnarzt wurde diese Anzeige schließlich vom Oberlandesgericht Köln verboten. Begründung: Der Zahnarzt habe verbotswidrig einen „eyecatcher“ in Form des Mundes verwandt, der keinerlei Informationswert habe, sondern als unzulässiges Reklamemittel nur die Aufmerksamkeit des Publikums erregen sollte. |
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