Werbung durch Presseinterviews |
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EGMR: Werbung durch Zeitungsinterviews erlaubt
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) hat in einer Entscheidung die Pressefreiheit für niedergelassene Ärzte hervorgehoben und die Rechtsauffassung der deutschen Disziplinargerichte als zu strikt kritisiert. Der EGMR hatte über das Interview eines deutschen Augenarztes zu entscheiden, der in einer Tageszeitung über ein Laser-Operationsverfahren und dessen Risiken bzw. Erfolge berichtet hatte. Neben dem Interview war ein Foto des Arztes an seinem für die Behandlung eingesetzten Computer abgebildet. Der Arzt war von den Berufsgerichten in erster und zweiter Instanz zu einer Geldbuße von 2.000,00 DM verurteilt worden. – Der EGMR entschied jedoch, dass die Disziplinargerichte sowohl die Pressefreiheit des Arztes verkannt hätten, als auch das Informationsbedürfnis der Bevölkerung an neuen Behandlungsmethoden. Der sachliche und wahrheitsgemäße Bericht enthalte keine irreführenden oder anpreisenden Aussagen und könne daher nicht als berufswidrig qualifiziert werden. Das Foto stehe in inhaltlichem Zusammenhang mit der Berichterstattung und könne somit ebenfalls nicht als irreführende oder übertriebene Werbung für die Augenarztpraxis bewertet werden. Darüber hinaus hätten die Disziplinargerichte die Funktion der Presse als Informationsquelle über öffentlich interessierende Themen verkannt, zu denen auch die Berichterstattung über neue Behandlungsmethoden gehöre. |
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