Werbung mit Danksagungen und Empfehlungen |
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Keine Reklame mit Dank- und Empfehlungsäußerungen
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Ein Sanatorium, welches in einer Werbung für eine TAO-Kur behauptet, Gäste, die in der Kur wieder schlanker und aktiver wurden, hätten die Stunden der Meditation als ein zusätzliches Geschenk bezeichnet, verstößt gegen Wettbewerbsrecht ( das Laienwerbeverbot des § 11 Nr.11 HWG). |
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