Werbung durch Zeitungsanzeigen

In einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geurteilt, dass Zeitungsanzeigen über Tierarztpraxen auch ohne konkrete Anlässe wie die neue Niederlassung, Urlaub o.ä. zulässig sind. Das Gericht hob ein Urteil des OLG Düsseldorf auf, mit dem einem niedergelassenen Tierarzt untersagt worden war, in einer Lokalzeitung ohne konkreten Anlass unauffällige Kleinanzeigen zu schalten, um damit auf seine Praxis aufmerksam zu machen. Diese Entscheidung ist auf die Rechtslage für Humanmediziner einschränkungslos zu übertragen.


Werbung mit Anzeigen in Printmedien

Spezialist-Werbung nur bei besonderen Kenntnissen

Arztpraxis nicht einfach als "Klinik" bezeichnen

Arztwerbung: Vorsicht bei Nennung einer Arznei

Vorsicht bei Begriffen wie "Abteilung", "Zentrum"

BVerfG: Möglichkeiten der Werbeaussagen erweitert

Zeitunsinserate - Eyecatcher erlaubt

"Frischzellen-Vitalität"

Annoncen einer Heilkunde-GmbH

Arztwerbung mit "Botox"

Behandlungsmethoden - Begriff "Zentrum"

Behandlungsplan - Besserung des Wohlbefindens

Erfolgsversprechen

Heilversprechen

Irreführung "patientenschonendes Verfahren"

Klinikwerbung - ärztliches Berufsrecht gilt nicht

Klinikwerbung ohne Bezug zu Ärzten

Medizinischer Bademeister

Tierheilpraktiker

Werbeanzeigen erlaubt

Werbung durch Presseinterviews

Werbung eines Heilbades

Werbung für Haartransplantation

Werbung für Krankheitslinderung

Werbung mit Danksagungen und Empfehlungen


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