Werbung durch Zeitungsanzeigen |
|||||||||||||||||||||||||||||||
In einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geurteilt, dass Zeitungsanzeigen über Tierarztpraxen auch ohne konkrete Anlässe wie die neue Niederlassung, Urlaub o.ä. zulässig sind. Das Gericht hob ein Urteil des OLG Düsseldorf auf, mit dem einem niedergelassenen Tierarzt untersagt worden war, in einer Lokalzeitung ohne konkreten Anlass unauffällige Kleinanzeigen zu schalten, um damit auf seine Praxis aufmerksam zu machen. Diese Entscheidung ist auf die Rechtslage für Humanmediziner einschränkungslos zu übertragen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||
Werbung mit Anzeigen in Printmedien
|
|||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||
(C) 2004 - Alle Rechte vorhehalten |
|||||||||||||||||||||||||||||||