Vorher-Nachher-Bilder sind wettbewerbswidrig |
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Keine Bildvergleich vor und nach der Therapie
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Ein Werbephoto, dass den Erfolg einer Methode des Fettabsaugens durch eine vergleichende Darstellung des Körperzustandes und des Aussehens vor und nach der Anwendung zeigt, ist wettbewerbswidrig (§ 11 Nr. 5 b HWG). |
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