Werbung eines Dienstes für Arbeitssicherheit |
||
Werbung für Arbeitsmediziner
|
||
Die Werbung eines Unternehmens, mit angestellten Ärzten und Sicherheitsfachkräften die den Arbeitgebern obliegenden arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Aufgaben zu erbringen, ist nicht wettbewerbswidrig. |
||
(C) 2004 - Alle Rechte vorhehalten |
||