Hausbesuchsvermittlung für Privatpatienten

Vermittlung von Hausbesuchen für Privatpatienten

Ein Unternehmen, das Krankenbesuche von Ärzten bei Privatpatienten vermittelt und organisiert, handelt nicht wettbewerbswidrig, wenn es für diese Tätigkeit wirbt, ohne in der Werbung die beteiligten Ärzte oder deren Leistungen zu benennen.

BGH Urteil vom 20.05.99-OLG München


Rechtsanwalt Olaf Walter
WIENKE & BECKER - KÖLN®


(C) 2004 - Alle Rechte vorhehalten

Diese Seite drucken