Werbung einer Krankenkasse für Modellvorhaben |
||
Arztwerbung durch Krankenkasse
|
||
Ärzte handeln nicht wettbewerbswidrig, wenn sie es dulden, daß eine Krankenkasse gegenüber ihren Mitgliedern im Rahmen eines Modellvorhabens nach § 63 Abs.1 SGB V für ein Projekt wirbt an dem die Ärzte beteiligt und in der Werbung erwähnt sind. |
||
(C) 2004 - Alle Rechte vorhehalten |
||