Mittelbare Werbung |
|||||||||||||||||||
Zum Bereich der mittelbaren Werbung gehören insbesondere Unternehmen, die gegen Provision Patienten an Ärzte an vermitteln. Diese Unternehmen dürfen für Ihre Tätigkeit grundsätzlich werben. Allerdings kann sich ein mittelbarer Verstoß gegen Werbeverbotsvorschriften ergeben, wenn diese Unternehmen bestimmte Auskünfte über die einzelnen Ärzte geben. |
|||||||||||||||||||
Mittelbare Werbung
|
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||
(C) 2004 - Alle Rechte vorhehalten |
|||||||||||||||||||