Belegklinik - Versenden eines Ärzteverzeichnisses |
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Arztliste nicht an potentielle Patienten versenden
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Das Versenden eines Ärzteverzeichnisses an potentielle Patienten, in dem die Namen, Telephon und Fax-Nummern der Belegärzte eines Belegkrankenhauses aufgelistet sind, ist wettbewerbswidrig (§ 1 UWG i.V.m. § 25 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns). |
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