Patientenrundschreiben

Das Versenden von Patientenrundschreiben ist nicht problematisch, soweit der Patient nach abgeschlossener Behandlung zu Kontroll- oder Nachuntersuchungen einbestellt wird. Hieraus ergibt sich in aller Regel kein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht. Unproblematisch ist ebenfalls die Auslage von Rundschreiben in der Arztpraxis, soweit sie sich nur auf sachliche Informationen medizinischen Inhaltes beschränkt.


Werbung mit Patienteninformationen

Information über Osteoporose

Versand von Therapieinformationen

Belegklinik - Versenden eines Ärzteverzeichnisses

Keine reklamehafte Herausstellung des Arztes

Werbung mit der Bezeichnung "Spezialist"


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