Information über Osteoporose |
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Werbung für Osteoporosefrüherkennung
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Ein Arzt, der in einem Patientenrundschreiben auf die Gefahren der Osteoporose sowie die Notwendigkeit einer frühzeitigen Erkennung hinweißt und dabei auf sein neuerworbenes Gerät zur Knochendichtemessung aufmerksam macht handelt wettbewerbswidrig (§ 1 UWG i.V.m. § 25 BOÄ). Es ist auch nicht als Patienteninformation gemäß § 28 BOÄ erlaubt. |
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