Keine reklamehafte Herausstellung des Arztes |
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Übermäßige werbliche Anpreisung rechtswidrig
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Ein Facharzt für Frauenheilkunde, der an seinen Patientenstamm eine Broschüre "Chancen und Risiken einer Schwangerschaft" verteilt, in der er seine besonderen Untersuchungsangebote unterbreitet, handelt wettbewerbeswidrig, soweit die Vorzüge des Arztes in der Broschüre übermäßig reklamehaft herausgestellt sind. |
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