Versand von Therapieinformationen

Info über Krebstherapie für potentielle Patienten

Das Versenden von Informationsmaterial durch einen Arzt an potentielle Patienten, in welchem eine von ihm entwickelte, angebotene und angewandte Krebstherapie angeboten wird ist wettbewerbswidrig ( § 1 UWG).

BGH -I ZR 72/96- Urteil vom 09.07.98 OLG München


Rechtsanwalt Olaf Walter
WIENKE & BECKER - KÖLN®


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