Ganzheitliche Zahnheilkunde |
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Angabe "Ganzheitliche Zahnheilkunde" erlaubt
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Die Bezeichnung "Ganzheitliche Zahnheilkunde" auf einem Briefkopf stellt die spezielle Ausrichtung der Zahnarztpraxis heraus und ist demnach nicht als wettbewerbswidrig zu beanstanden. |
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