Werbung im Internet

Die Praxis- oder Klinikhomepage ist die Werbemethode, bei der am meisten Ungewissheit hinsichtlich der zulässigen Inhalte besteht. Die Rechtslage ist hier durch eine vielfältige und z.T. stark von einander abweichende Rechtsprechung geprägt. Als Grundlinie ist jedenfalls zu beachten, dass der Arzt sich im Internet nur mit sachlichen Informationen darstellen darf. Eine umfangreiche Homepage, die sämtliche Facetten der ärztlichen Praxis und der medizinischen Behandlung schildert, kann leicht als unzulässige Selbstdarstellung ausgelegt werden.


Werbung mit der Praxishomepage

TMG - Neue Anforderungen an die Praxis-Homepage

Neues Gesetz mit Angabepflichten für Praxis-E-Mail

Art des Mediums führt nicht zur Rechtswidrigkeit

Gesamteindruck der Präsentation

Praxisschwerpunkte

Praxishomepage - Anfahrtskizzen

Referententätigkeit, Fachverbände


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