Praxisschwerpunkte |
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Tätigkeitsschwerpunkte, Behandlungsmethoden
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Ein Zahnarzt, der im Internet für seine Leistungen wirbt, handelt wettbewerbswidrig, soweit er umfangreiche Leistungen und "Praxisschwerpunkte" aufzählt, von denen ein erheblicher Teil zum Standard jeder Zahnarztpraxis gehört. Er handelt darüber hinaus auch wettbewerbswidrig, soweit er durch Aufzählung alternativer Behandlungsmethoden den durchschnittlichen zahnmedizinischen Laien überfordert. |
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