Gesamteindruck der Präsentation |
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Aufmerksamkeitserregung statt Sachinformation
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Die Werbung eines Zahnarztes im Internet ist zumindest dann wettbewerbswidrig, wenn nach dem Gesamteindruck der Präsentation nicht die Sachinformation, sondern die Aufmerksamkeitserregung des angesprochenen Publikums im Vordergrund steht. |
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